Zu den Ermittlungen gehört zum Beispiel das Aufspüren von Schwarzarbeitern, das Ermitteln in Ehen und Partnerschaften (Ehebruch und ähnlich gelagerte Themenbereiche), Überprüfen von Mitarbeitern im Krankenstand oder Fremdfirmen (unerlaubter Zweitjob), Diebstahl im Unternehmens- oder Kollegenumfeld, das Überprüfen von Subunternehmern.
Der Auftragsumfang für Ermittlungen ist letztlich sehr flexibel und richtet sich je nach bestehender Situation bzw. Auftraggeber individuell aus. Sprechen Sie uns einfach an!